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   BGH, 15.02.1961 - VIII ZR 183/59   

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https://dejure.org/1961,865
BGH, 15.02.1961 - VIII ZR 183/59 (https://dejure.org/1961,865)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1961 - VIII ZR 183/59 (https://dejure.org/1961,865)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1961 - VIII ZR 183/59 (https://dejure.org/1961,865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 917
  • MDR 1961, 498
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53

    eingezogener LKW - Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

    Auszug aus BGH, 15.02.1961 - VIII ZR 183/59
    Im übrigen hat das alles nichts mit der Präge zu tun, ob der Kläger dem Beklagten gegenüber berechtigt ist, den der Kommanditgesellschaft erwachsenen Schaden als sog« Drittschaden geltend zu machen«, Diese Frage hat das Berufungsgerichts im Ergebnis mit Recht bejaht, weil der Kläger zwar im eigenen Namen, aber für Rechnung der Kommanditgesellschaft gemietet hat (Urt.d.BGH v. 23.November 1954 - I ZR 78/53 - LM BGB § 249 D 1).
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 192/95

    Mietrechtliche Gewährleistungsansprüche für Übergabe der Mietsache; Anwendbarkeit

    Diese Einschränkung hängt damit zusammen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Regeln des Mietrechts zur Haftung für Sachmangel (anders als die Regeln zur Haftung für Rechtsmängel: vgl. Urteil vom 15. Februar 1961 - VIII ZR 183/59 - NJW 1961, 917, Urteil vom 11. Dezember 1961 - VIII ZR 46/61 - ZMR 1962, 175, Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 115/90 - NJW 1991, 3277) nur anwendbar sind, wenn die Mietsache dem Mieter übergeben worden ist, während es für die Zeit vor der Übergabe bei den allgemeinen Regeln des Schuldrechts über Leistungsstörungen verbleibt (zuletzt BGHZ 85, 267, 270 m.N.).
  • BGH, 11.12.1961 - VIII ZR 46/61

    Berechnung des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsstreit auf Einräumung eines

    Die Schadensersatzpflicht folgt in einem solchen Falle aus § 541, 581 Abs. 2 BGB (Roquette, Mietrecht, 4.Aufl. S. 239, 253, 254; Mittelstein, Die Miete 4. Aufl. S. 295; Staudinger BGB 11. Aufl. § 541 Nr. 3; BGB RGRK 11. Aufl. § 541 Anm. 1 b, Urteile des erkennenden Senats vom 10. Oktober 1958 - VIII ZR 117/57 und vom 15. Februar 1961 - VIII ZR 183/59 = MDR 1961, 498 = Betrieb 1961, 435 = WM 1961, 917 = NJW 1961, 917).
  • OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97

    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß § 861 BGB

    Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn der Vermieter mit oder ohne Verschulden unzutreffend angenommen hat, ein früher abgeschlossener Mietvertrag sei bereits beendet und er deshalb einen neuen Mietvertrag abschließt (BGH LM § 541 BGB Nr. 3 = NJW 1961, 917) oder er den ersten Mieter wahrend des Laufs des Vertrags aus der Wohnung setzt und die Wohnung anschließend einem neuen Mieter überläßt (Staudinger/Emmerich a.a.O. RN 20).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03

    Schadensersatzanspruch aus Untervermietverhältnis bei Kündigung durch

    Handelt es sich um einen anfänglichen Rechtsmangel, haftet der Untervermieter aufgrund seiner garantieähnlichen Einstandspflicht (Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., RdNr. 207 unter Hinweis auf BGH NJW 1961, 917).
  • OLG München, 10.05.1996 - 21 U 4875/95

    Unmöglichkeit auf Seiten des Vermieters bei Weigerung des bisherigen Mieters zur

    Das selbe gilt, wenn der Vermieter dem Mieter die Mietsache nicht überlassen kann, weil das Mietverhältnis mit dem früheren Mieter beendet ist und dieser zu Recht die Rückgabe der Mietsache ablehnt (BGH NJW 1961, 917).
  • BGH, 07.05.1969 - VIII ZR 161/67

    Anspruch auf Schadensersatz - Ansprüche aus einem Pachtvertrag

    Ist er dazu nicht in der Lage, weil der Aero-Club die Freigabe verweigert, so stehen dem Kläger nach §§ 581 Abs. 2, 541, 538 BGB grundsätzlich Schadenersatzansprüche zu, ohne daß es auf ein Verschulden des Beklagten ankommt (Senatsurteil vom 15. Februar 1961 - VIII ZR 183/59 - LM BGB § 541 Nr. 3 = WM 1961, 453).
  • LG Berlin, 31.10.1986 - 64 S 241/86
    Die Schadensersatzpflicht folgt in einem solchen Falle aus §§ 541, 538 Abs. 2 BGB (BGH, MDR 1961, 498 = NJW 1961, 917; MDR 1962, 398).
  • BGH, 05.06.1963 - III ZR 261/61

    Rechtsmittel

    Haben sich aber die Beklagten, wie für diesen Rechtszug zu unterstellen ist, durch die vom Kläger vorgetragenen Erklärungen des beklagten Ehemannes, der gleichzeitig als Vertreter seiner Ehefrau gehandelt haben soll, verpflichtet, dem Kläger die Wohnung spätestens bei Geschäftseröffnung zur Verfügung zu stellen, so kann der Kläger von den Beklagten, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß §§ 541, 538 BGB verlangen (Urt. des erkennenden Senats vom 15. Februar 1961 - VIII ZR 183/59 - LM BGB § 541 Nr. 3), ohne daß es darauf ankommt, ob es den Beklagten zum Verschulden anzurechnen ist, daß sie angesichts des von ihnen gegen den bisherigen Mieter der Wohnung erstrittenen Räumungsurteils darauf vertraut haben, die Wohnung werde rechtzeitig zur Verfügung stehen und dem Kläger übergeben werden können.
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